Lebensmittelkonforme Mischungsqualitäten
Lebensmittelkonforme Mischungsqualitäten
Beim Einsatz von Gummiwalzen in der Lebensmittelverarbeitung gelten strenge gesetzliche und regulatorische Anforderungen. Zwei zentrale Regelwerke, die die Unbedenklichkeit von Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln definieren, sind die BfR-Empfehlungen in Deutschland sowie die Richtlinien der US-amerikanischen FDA.
Beide Systeme legen fest, welche Rohstoffe verwendet werden dürfen und welche Bedingungen bei Herstellung und Anwendung eingehalten werden müssen. Unsere lebensmittelkonformen Gummimischungen erfüllen die Anforderungen beider Regelwerke – für maximale Sicherheit und weltweiten Einsatz.
Regulationen FDA und BfR
Hier finden Sie einen kompakten Überblick über die Regelwerke von FDA und BfR – als erste Orientierung zur Materialbewertung bei Lebensmittelkontakt

FDA – Food and Drug Administration (USA)
Die FDA-Richtlinie 21 CFR 177.2600 beschreibt die Anforderungen an Gummiartikel, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie definiert zugelassene Inhaltsstoffe, deren Höchstmengen sowie Prüfbedingungen. Eine FDA-Konformität ist vor allem für Unternehmen wichtig, die in die USA exportieren oder international agieren. Unsere Gummiwalzen entsprechen diesen Vorgaben und bieten so auch außerhalb Europas rechtliche Sicherheit.

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung (Deutschland)
Die EU hat kein spezifisches Regelwerk verfasst, sondern gibt in der Verordnung 1935/2004 lediglich vor, dass von Gegenständen aus Gummi im Kontakt mit Lebensmitteln keine Gefahr ausgehen darf. Sie überlässt den Mitgliedsstaaten die Vorgehensweise bei der Umsetzung.
Die BfR-Empfehlung XXI/1 regelt die Zusammensetzung und den Einsatz von Gummimaterialien im Lebensmittelkontakt. Sie legt fest, welche Inhaltsstoffe verwendet werden dürfen, welche Grenzwerte einzuhalten sind und wie die Migration in Lebensmittel geprüft werden muss. Zusätzlich existieren spezifische Empfehlungen für Materialien wie Silikon (BfR XV), Polyurethan (BfR XXI/1, Kategorie 4) und Füllstoffe (BfR LII). Die BfR-Vorgaben sind in Deutschland etabliert und werden in vielen EU-Ländern als anerkannter Standard angewendet.
Alle HEFNER Gummiwerkstoffe, welche für den Einsatz in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie empfohlen werden, sind konform der Vorgaben der FDA bzw. des BfR zusammengesetzt.
Migrationstests werden standardmäßig nicht durchgeführt, sind aber nach Beauftragung durch den Kunden möglich.
Unsere Mischungen sind
Regelkonform
Die Mischungen entsprechen den Vorgaben von EU-Verordnungen und/oder FDA-Standards. Sie gewährleisten, dass keine schädlichen Stoffe an die Lebensmittel abgegeben werden.
Physiologisch unbedenklich
Alle eingesetzten Rohstoffe sind für den Lebensmittelkontakt zugelassen
Hygienisch
Die Oberflächen sind leicht zu reinigen und unempfindlich gegenüber häufigem Kontakt mit Reinigungsmitteln, wie sie in der Lebensmittelindustrie verwendet werden.
Temperaturbeständig
Für Anwendungen mit hohen Prozesstemperaturen bieten wir Mischungen mit entsprechender Hitzebeständigkeit, z.B. für Back- oder Verpackungsvorgängen.
Medienresistent
Je nach Einsatzbereich können die Mischungen beständig gegenüber Ölen, Fetten oder Säuren eingestellt werden.
Verschleißfest
Die Beschichtungen sind selbst bei intensiver mechanischer Beanspruchung langlebig.
Unsere lebensmittelkonformen Standardmischungen
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick, in welchem Härtebereich HEFNER Beschichtungswerkstoffe mit Eignung für den Einsatz in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie anbieten kann.
Das zugrunde liegende Basispolymer bestimmt die grundsätzlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften / Beständigkeiten und ist somit entscheidend für die Materialauswahl.

Bei Bedarf können auch weitere Mischungen gemäß Ihren Anforderungen entwickelt werden.
Erfahren Sie mehr über unsere Beschichtungen
Erfahren Sie mehr über unsere Walzen
Eine HEFNER Gummiwalze kann jede Profilierung, jede Geometrie und jede Kantengestaltung abbilden.
